Ab dem 1. Januar 2022 weist Mercator-Leasing für Versicherungsleistungen keine Umsatzsteuer mehr in Rechnungen aus. Auf dieser Seite haben wir relevante Informationen sowie zuständige Ansprechpartner je Versicherungsobjekt für Sie zusammengestellt.
Weshalb erfolgt eine Anpassung?
Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben vom 11. Mai 2021 sowie in der entsprechenden Änderung des Umsatzsteueranwendungserlasses festgelegt, dass die Verschaffung von Versicherungsschutz eine eigenständige Leistung darstellt – und damit nach § 4 Nr. 10 b) UStG steuerfrei ist.
Mit der Ausweisung der Raten ohne Umsatzsteuer auf Versicherungsleistungen ab 1. Januar 2022 folgt Mercator-Leasing der Anwendungsregelung des BMF-Schreibens.
Ferner hat uns die Finanzverwaltung mitgeteilt, dass eine Fakturierung der Umsatzsteuer auf Versicherungsleistungen bis zum 31. Dezember 2021 nicht beanstandet wird.