Smarte Benefits für Ihre Mitarbeiter

JobRad®-Leasing per Gehaltsumwandlung

Überlassung eines JobRads

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben am 9. Januar 2020 per Steuererlass entschieden, dass ein JobRad® per Gehaltsumwandlung mit der "0,25 %-Regel" noch stärker steuerlich gefördert wird.

Durch die Ausweitung der Steuervorteile von Dienstwägen auch auf Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes können seit 2012 Unternehmen alle Größen und deren Mitarbeiter den Nutzen daraus ziehen, dass ein JobRad® allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden kann und nicht nur einem begrenzten Nutzerkreis wie es bei Dienstwägen möglich ist.

Das Prinzip ist ganz einfach: : Grundsätzlich muss das Unternehmen bereit sein, Betriebsangehörigen ein JobRad® zur Verfügung zu stellen. Zwischen Unternehmen und Mitarbeiter wird ein Überlassungsvertrag geschlossen, der einen Bruttogehaltsverzicht vereinbart. Folglich reduziert sich das zu versteuernde Einkommen wie auch die Steuer- und Sozialversicherungsbelastung des Beschäftigten. Im Gegenzug erhält der Angestellte das gewünschte JobRad® , das er auch privat nutzen kann.

Da die Berechnung seit dem 01.01.2020 nur noch mit der „0,25 %-Regel“ erfolgt, d.h. nur noch 1 % aus einem Viertel der unverbindlichen Preisempfehlung, wird das JobRad®-Leasing für Arbeitnehmer nochmals attraktiver.

Als Besonderheit muss genannt werden, dass dieser Regelung rückwirkend bis zum 01. Januar 2019 greift. Hat der Mitarbeiter sein JobRad® vor 2019 übernommen, gilt weiterhin die 1 %-Regel.

Die Steuerregelung für den geldwerten Vorteil der Privatnutzung auf einen Blick:

  • Bei einer Überlassung im Jahr 2018 und früher greift folgende Steuerregel:
    1 % aus 100 % der Unverbindlichen Preisempfehlung (1 %-Regel)
  • Bei einer Überlassung im Jahr 2019 greifen folgende Steuerregeln:
    1 % aus der hälftigen der Unverbindlichen Preisempfehlung (0,5 %-Regel) bis 31.12.2019
    1 % aus einem Viertel der Unverbindlichen Preisempfehlung (0,25 %-Regel) ab 01.01.2020
  • Bei einer Überlassung ab 01.01.2020 greift folgende Steuerregel:
    1 % aus einem Viertel der Unverbindlichen Preisempfehlung (0,25 %-Regel)

Wir sind der führende JobRad®-Leasing-Anbieter

Aus gutem Grund zu Mercator-Leasing persönlich

Kompetenz & Erfahrung

Wir sind 2013 mit dem ersten Rahmenvertrag ins Dienstrad-Leasing eingestiegen und profitiert nun von langjähriger Kompetenz und Erfahrung.

Mercator-Leasing Vertragsvorteil Objektspezifische Versicherung

Rahmenverträge

Wir arbeiten mit mehr als 40.000 Unternehmen zusammen, die ihren Mitarbeitern das Dienstrad per Gehaltsumwandlung anbieten.

Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung

Sorgenfreies Radeln

Wir übernehmen das gesamte Handling  von der Vertragsabwicklung über die Finanzierung bis hin zur individuellen Versicherungslösung.

Familiäre Arbeitsatmosphäre

Partnerschaft

Wir arbeiten mit kompetenten Dienstleistern und erfahrenen Partnern zusammen, die das Modell beim Arbeitgeber vorstellen und einführen.

JobRad® - aber steuerfrei

Steuerliche Vorteile bestmöglich nutzen

Wenn das JobRad® zusätzlich zum Arbeitslohn überlassen wird, der Arbeitgeber also die vollen Kosten der Leasing-Raten zusätzlich zum Gehalt übernimmt, ist das JobRad® nach § 3 Nr. 37 EstG. steuerfrei. Im Rahmen dieses Zusätzlichkeitsprinzips entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung von JobRädern durch den Beschäftigten.

Abhängig vom Kaufpreis, von der Steuerklasse und der Höhe des Einkommens lassen sich über das Leasing eines JobRads im Vergleich zum Kauf des Fahrrads im Fachhandel rund 15 bis 40 Prozent sparen, schätzen Verkehrsclubs und Anbieter für JobRad®-Modelle. Steuerlich gibt es gegenüber dem Firmenwagen sogar noch einen Vorteil, denn anders als beim Dienstwagen müssen die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht versteuert werden. Vom JobRad®-Modell profitieren Unternehmen aller Größen und ihre Mitarbeiter: nicht nur finanziell, denn auch umwelttechnische und gesundheitliche Aspekte spielen bei diesem Benefit der besonderen Art eine große Rolle.

Ein ähnliches Modell gibt es auch für Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende.

Dienstrad-Leasing

Quote

Das Prinzip Dienstrad ist für beide Seiten vorteilhaft. Der Mitarbeiter kommt deutlich günstiger an exklusive Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes. Der Arbeitgeber least das Rad, wandelt einen Teil des Bruttogehalts um und bedient damit die Leasingrate.

Dr. Norman Hoppen, Geschäftsführer Mercator-Leasing

JobRad®

Zusatzleistungen im Schadensfall inklusive

Genießen Sie Ihren Rundumschutz

Der Rundumschutz als Zusatzleistung. JobRad-Vollkaskoversicherung inklusive Mobilitätsgarantie.

Die JobRad-Vollkaskoversicherung über MLF Mercator-Leasing GmbH & Co. Finanz-KG bietet Ihnen Schutz Ihres JobRads bei Diebstahl und Beschädigungen durch Unfall, Sturz und vielen weiteren Risiken weltweit.

Mehr erfahren

Professionelle Finanzierung und Vertragsabwicklung

Allgemeine Informationen zum Finanzkonzept für Mitarbeiter-Benefits

Viele Unternehmen wollen sich das gesamte Handling ersparen und beauftragen deshalb Leasingfirmen für eine professionelle Vertragsabwicklung und Finanzierung. Das Angebot von spezialisierten Leasingfirmen und Dienstleistern umfasst aber auch zahlreiche Dienstleistungen wie Asset-Management und Versicherungslösungen. Das gilt sowohl für das JobRad®, als auch für das Mitarbeiter-PC-Programm.

Ein Unternehmen schließt zu attraktiven Konditionen sowie mit zahlreichen Dienstleistungen einen Rahmenvertrag mit Mercator-Leasing ab, der Mitarbeiter wählt ein Rad oder einen Computer, Smartphone oder Tablet aus und die Leasingraten, die der Arbeitgeber mit Mercator-Leasing vereinbart, oder ein Teil davon, werden dann per Gehaltsumwandlung von dessen Bruttogehalt abgezogen.

Mercator-Leasing arbeitet in beiden Segmenten mit Dienstleistern zusammen. Mercator-Leasing ist seit Mitte 2013 mit dem ersten Rahmenvertrag ins JobRad®-Leasing eingestiegen und seit 2016 im Segment Mitarbeiter-PC-Programm (MPP) aktiv.

Sie sind bereits JobRad-Kunde?

Für allgemeine Fragen rund um das JobRad-Konzept können Sie sich gerne direkt an JobRad unter der
Service-Telefonnummer 0761 205515980 wenden.

Für Fragen zu aktuellen Bestellungen und laufenden Verträgen können Sie sich gerne telefonisch unter 0761 205515-0 an JobRad wenden.

Was tun im Schadensfall?

Wichtige Hinweise für JobRad-Fachhandelspartner


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