Smarte Benefits für Ihre Mitarbeitenden

Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung

Überlassung eines Dienstrads

Steuerliche Förderung durch Gehaltsumwandlung

Durch die Ausweitung der Steuervorteile von Dienstwägen auch auf Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes können seit 2012 Unternehmen alle Größen und deren Mitarbeiter den Nutzen daraus ziehen, dass ein Dienstrad allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden kann und nicht nur einem begrenzten Nutzerkreis wie es bei Dienstwägen möglich ist.

Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich muss das Unternehmen bereit sein, Betriebsangehörigen ein Dienstrad zur Verfügung zu stellen. Zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden wird ein Vertrag geschlossen, der einen Bruttogehaltsverzicht beinhaltet. Folglich reduziert sich das zu versteuernde Einkommen wie auch die Steuer- und Sozialversicherungsbelastung des Beschäftigten. Im Gegenzug erhält der Angestellte das gewünschte Dienstrad, das er auch privat nutzen kann. Da die Berechnung seit 2020 nur noch mit der „0,25 %-Regel“ erfolgt, das heißt nur noch 1 % aus einem Viertel der unverbindlichen Preisempfehlung, wurde das Dienstrad-Leasing für Arbeitnehmer nochmals attraktiver.

Diese Regelung greift rückwirkend bis zum 01. Januar 2019. Hat der Mitarbeiter sein Dienstrad bereits vor 2019 übernommen, gilt weiterhin die 1 %-Regel.

Die Steuerregelung für den geldwerten Vorteil der Privatnutzung auf einen Blick:

  • Bei einer Überlassung im Jahr 2018 und früher greift folgende Steuerregel:
    1 % aus 100 % der Unverbindlichen Preisempfehlung (1 %-Regel)
  • Bei einer Überlassung im Jahr 2019 greifen folgende Steuerregeln:
    1 % aus der hälftigen der Unverbindlichen Preisempfehlung (0,5 %-Regel) bis 31.12.2019
    1 % aus einem Viertel der Unverbindlichen Preisempfehlung (0,25 %-Regel) ab 01.01.2020
  • Bei einer Überlassung ab 01.01.2020 greift folgende Steuerregel:
    1 % aus einem Viertel der Unverbindlichen Preisempfehlung (0,25 %-Regel)

Wir sind der führende Dienstrad-Leasing-Anbieter

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Kompetenz & Erfahrung

Wir organisieren Dienstrad-Leasing seit 2013

Mercator Leasing Vertragsvorteil Rahmenvertrag mit Abrufscheinen

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Bereits mehr als 40.000 Kunden vertrauen uns.

Dienstrad Leasing per Gehaltsumwandlung

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Partnerschaft

Wir arbeiten mit kompetenten Dienstleistern und erfahrenen Partnern zusammen.

Dienstrad - aber steuerfrei

Steuerliche Vorteile bestmöglich nutzen

Wenn das Dienstrad zusätzlich zum Arbeitslohn überlassen wird, der Arbeitgeber also die vollen Kosten der Leasing-Raten zusätzlich zum Gehalt übernimmt, ist das Dienstrad® nach § 3 Nr. 37 EstG. steuerfrei. Im Rahmen dieses Zusätzlichkeitsprinzips entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung von Diensträdern durch den Beschäftigten.

Abhängig vom Kaufpreis, von der Steuerklasse und der Höhe des Einkommens lassen sich über das Leasing eines JobRads im Vergleich zum Kauf des Fahrrads im Fachhandel rund 15 bis 40 Prozent sparen, schätzen Verkehrsclubs und Anbieter für Dienstrad-Modelle. Steuerlich gibt es gegenüber dem Firmenwagen sogar noch einen Vorteil, denn anders als beim Dienstwagen müssen die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht versteuert werden. Vom Dienstrad-Modell profitieren Unternehmen aller Größen und ihre Mitarbeiter: nicht nur finanziell, denn auch umwelttechnische und gesundheitliche Aspekte spielen bei diesem Benefit der besonderen Art eine große Rolle.

Ein ähnliches Modell gibt es auch für Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende.

Zusatzleistungen im Schadensfall inklusive

Genießen Sie Ihren Rundumschutz

Die Dienstrad-Vollkaskoversicherung inklusive Mobilitätsgarantie über Mercator-Leasing bietet Ihnen Schutz für Ihr Dienstrad bei Diebstahl und Beschädigungen durch Unfall, Sturz und vielen weiteren Risiken in Deutschland, der gesamten EU, der Schweiz sowie dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland.

Professionelle Finanzierung und Vertragsabwicklung

Mercator Leasing Absatzfinanzierung

Unser Ansatz für Ihre Mitarbeiter-Benefits

Mercator-Leasing ist Ihr zuverlässiger Partner für die Vertragsabwicklung und Finanzierung von Mitarbeiter-Benefits. Neben dem Leasing von Diensträdern, Rollern und IT-Ausstattung bieten wir auch Asset-Management und Versicherungsdienstleistungen an.

So funktioniert es: Der Arbeitgeber schließt einen Rahmenvertrag ab und die Mitarbeitenden wählen ihr gewünschtes Gerät aus. Die Leasingraten werden über die Gehaltsumwandlung monatlich vom Bruttogehalt abgezogen, so dass die steuerlichen Effekte wirksam werden können. 

Mercator-Leasing bietet Unternehmen seit 2013 Dienstrad-Leasing-Modelle an. 2016 kam der Bereich der Mitarbeiter-PC-Programme hinzu. Erfahren Sie mehr über uns und unsere Expertise. Gerne unterstützen wir auch Ihr Projekt!

Ihr Arbeitgeber bietet noch kein Dienstrad-Leasing an?

Wenden Sie sich gerne an unser Support-Team. Wir stehen Ihnen per E-Mail an dienstrad-support@mercator-leasing.de oder telefonisch unter: 09721 4747-444 gerne für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung.

Was tun im Schadensfall?

Wichtige Hinweise für Fahrrad-Fachhändler


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