Mitarbeiter-Benefit-Programm

Das Wunschfahrrad als Dienstrad

Mitarbeiter-Benefit-Programm 01. August 2018

Seit November 2011 gelten für Dienstfahrräder ähnliche steuerliche Regeln wie für einen Dienstwagen. Seitdem gewinnt das Geschäft mit dem betrieblichen Fahrradleasing eine immer größere Bedeutung: Bundesweit gibt es heute mehr als 200.000 geleaste Diensträder.

Sowohl beim Dienstwagen als auch beim Dienstrad wollen sich jedoch viele Unternehmen das Handling ersparen und beauftragen deshalb Leasingfirmen. Mercator-Leasing arbeitet in diesem Segment mit einem Dienstleister zusammen und ist seit Mitte 2013 mit dem ersten Rahmenvertrag ins Dienstradleasing eingestiegen. Mittlerweile arbeitet Mercator-Leasing schon mit mehr als 7.500 Unternehmen zusammen, die ihren Mitarbeitern das Dienstrad per Gehaltsumwandlung anbieten. Bundesweit dürfte es heute mehr als 200.000 geleaste Diensträder geben. Selbst bei konservativer Schätzung geht man heute davon aus, dass dieses Angebot deutschlandweit für mehr als 300.000 Unternehmen und auch kommunale Einrichtungen von Interesse ist.

Lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der FACTS, dem Test- und Wirtschaftsmagazin, den vollständigen Artikel zum Thema Rad per Gehaltsumwandlung.

Dabei profitieren Unternehmen aller Größen und deren Mitarbeiter von einer steuerlichen Regelung der Finanzbehörden aus dem Jahr 2012, mit der die Steuervorteile von Dienstwagen auf Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes ausgeweitet wurden. Das Prinzip ist ganz einfach: Ein Unternehmen kann einen Rahmenvertrag mit Mercator-Leasing abschließen, der Mitarbeiter wählt ein Rad aus und die Leasingraten oder ein Teil davon werden dann per Gehaltsumwandlung von dessen Bruttogehalt abgezogen. Damit sinkt das zu versteuernde Einkommen. Steuerlich gibt es gegenüber dem Firmenwagen sogar noch einen Vorteil: Anders als beim Dienstwagen muss bei der Gehaltsabrechnung der Anfahrtsweg zur Arbeit nicht versteuert werden. Das Unternehmen hat in der Regel nur einen geringen Aufwand, da es die Leasingraten eines hochwertigen Rads als Dienstfahrzeug für Mitarbeiter als Betriebsausgaben absetzen kann. Zum einen ist es ein besonderer Anreiz für verdiente Mitarbeiter, zum anderen aber auch eine Motivation zur Förderung der Gesundheit. Dies ist besonders in Zeiten des Fachkräftemangels und Employer-Brandings ein Benefit der besonderen Art.

 

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